Die Entlassung aus dem Krankenhaus sowie die Überleitung in die häusliche Umgebung oder in stationäre Einrichtungen einer Patientin oder eines Patienten können viele Fragen und Probleme verursachen.
Um Ihre sozialen Fragen und Probleme zu klären sowie die weitere Versorgung zu organisieren, gibt es im Universitätsklinikum Gießen feste AnsprechpartnerInnen der Zentralen Patientenüberleitung.
Das Team unterstützt Sie gerne in der Organisation für eine individuelle und entlassungsrelevante Nachsorge.
Selbstverständlich ist die Inanspruchnahme für Sie kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Bei Bedarf können gerne Beratungstermine vereinbart werden.
Unser Angebot:
Das Team der Zentralen PatientInnenüberleitung unterstützt Sie im Rahmen der Erforderlichkeit Ihrer Nachsorge unter anderem bei folgenden Angelegenheiten:
- Beratung / Beantragung einer Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Unterstützung bei der Beantwortung sozialrechtlicher Fragen (z.B. Schwerbehindertenrecht)
- Beratung zur gesetzlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht
- Beratung zu Haushaltshilfen und Kinderbetreuung
- Vermittlung von Beratungskontakten
- Anmeldung zur Weiterbehandlung im Fachkrankenhaus für eine geriatrische Rehabilitation
- Unterstützung bei der
- Organisation zu häuslicher Pflege (z.B. Grund- und Behandlungspflege)
- Organisation zu hilfs- und pflegerelevanten Mitteln (z.B. Krankenbett, Toilettenstuhl, Rollator)
- Verlegung in eine Pflegeeinrichtung
- Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegrad)
- Beantragung von Eilgutachten